Gesetze

Die Arbeit der Hessischen Ortsgerichte ist gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist das Hessische Ortsgerichtsgesetz.

Konkretisiert wird dieses Gesetz durch die Dienstanweisung zum Ortsgerichtsgesetz. Diese wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main neu gefaßt.

Für die anfallenden Dienstgeschäfte der Ortsgerichte wird eine Gebühr erhoben. Allgemeingültig ist dieses in der Gebührenordnung festgelegt, konkretisiert durch ein Gebührenverzeichnis.



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Im Wacker Verlag sind u.a. erschienen:

- Aktuell: Das neue Gebührenverzeichnis, gültig ab 01.05.2012
- Das Praxishandbuch für die Ortsgerichte
- Textausgabe von Gesetz und aktueller Dienstanweisung



Hessenrecht im Internet

Hessenrecht im Internet

Das Ortsgerichtsgesetz und die Gebührenordnung sind im Rahmen des Projektes Hessenrecht im Internet abrufbar.

Hier steht eine Übersicht der im Internet verfügbaren Rechtsvorschriften.